LRS-Konzept

Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) an der CBES Allendorf
(In Anlehnung an die VOGSV „Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ vom 19.August 2011, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29.April 2014)

Jede Schülerin und jeder Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben hat in allen Schulformen ein Recht auf individuelle Förderung. Die CBES Allendorf hat es sich zur Aufgabe gemacht, die betreffenden Schüler:innen mit einem besonderen Konzept zu unterstützen.

Die CBES Allendorf hat ein schuleigenes Förderkonzept bei bestehenden Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben entwickelt, das die gemeinsame pädagogische Orientierung des Kollegiums sichert, eine klare Außendarstellung der Förderarbeit ermöglicht und die Kontinuität des Lernprozesses gewährleistet. Unsere Schule beauftragt durchgehend eine fachlich qualifizierte Lehrkraft als Ansprechperson für den LRS-Bereich. Diese hilft dem Kollegium bei Fragen, steht der Schulleitung bei der Ausgestaltung und Umsetzung des schuleigenen Förderkonzepts zur Verfügung, organisiert Fortbildungen und gibt Anregung zur Anschaffung und Nutzung neuer Fördermaterialien. Die/Der LRS-Beauftragte kann eine Empfehlung aussprechen, ist aber nicht qua Amt für die Diagnose der Schüler:innen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten zuständig. Für diese beiden Personengruppen stehen als erste Ansprechpersonen die Klassen- bzw. Fachlehrkräfte zur Verfügung.

Unabhängig davon, ob von der jeweiligen Grundschule ein Förderbedarf mitgeteilt wurde oder nicht, schreiben im Laufe der ersten Wochen nach den Sommerferien alle Schüler:innen der Jahrgangsstufe 5 ein Analysediktat. Gleiches gilt für Schüler:innen, die aufgrund eines Schulwechsels später zu uns stoßen und im Unterricht Auffälligkeiten im Bereich LRS zeigen. Bei diesem Diktat werden die verschiedenen Fehlerarten ermittelt, sodass sich ein erstes Bild ergibt, ob ein individueller Förderbedarf in Bezug auf LRS besteht. Zusätzlich können ggf. die Hamburger Schreibprobe (HSP) sowie ein Lesescreening durchgeführt werden.

Die Klassenlehrkraft, die Deutschlehrkraft sowie die LRS-Lehrkraft tauschen sich im Falle des Förderbedarfs über die/den betreffenden Schüler:innen aus. Anschließend werden die Erziehungsberechtigten kontaktiert. Ein vorgefertigtes Elternschreiben zur Erläuterung der weiteren Vorgehensweise weist u.a. darauf hin, dass vor Beginn der Maßnahmen gesundheitliche Probleme im Bereich der Augen und Ohren von Fachärzten ausgeschlossen werden sollten. Die Erziehungsberechtigten haben nun die Möglichkeit, einen einmaligen Antrag auf Nachteilsausgleich (NTA) zu stellen. Eine Förderung ist aber auch ohne Antrag der Eltern möglich, wenn die Klassenkonferenz dies beschließt.

Ein NTA ist eine Differenzierung der Leistungserbringung. So können z.B. verlängerte Arbeitszeiten, individuell gestaltete Arbeitsblätter, die Verwendung von Hilfsmitteln, differenzierte Hausaufgabenstellung o.ä. zum Einsatz kommen. Bei diesen Maßnahmen erhält die/der Schüler:in keinen Zeugnisvermerk.

Über einen NTA hinaus ist es auch möglich, einen „Notenschutz“ zu erhalten. Hierbei handelt es sich um den Verzicht auf die Bewertung der Lese-Rechtschreibleistung. Die CBES Allendorf hat sich darauf verständigt, diese veränderte Leistungsbewertung nur in äußerst extremen Fällen anzuwenden. Erhält ein/e Schüler:in „Notenschutz“, muss dieser im Zeugnis vermerkt werden.

Anhand der Unterrichtsbeobachtungen der ersten Wochen wird für die betreffenden Schüler:innen i.d.R. von der Deutschlehrkraft ein individueller Förderplan erstellt. Die Maßnahmen betreffen aber nicht nur das Fach Deutsch, sondern grundsätzlich alle Unterrichtsfächer. Der Förderplan wird der Klassenkonferenz vorgelegt und zur Abstimmung gegeben. Anschließend wird er mit der/dem Schüler:in sowie dessen Erziehungsberechtigten besprochen.

Die Teilnahme am LRS-Kurs ist grundsätzlich Voraussetzung für den Erhalt eines Nachteilsausgleichs. Sollte die Schülerin/ der Schüler bereits an einer regelmäßig stattfindenden außerschulischen Maßnahme eines anerkannten Instituts bzw. bei einer LRS-Therapeutin/ eines LRS-Therapeuten teilnehmen, muss ein entsprechender Nachweis des Anbieters vorgelegt werden. In diesem Fall kann ein NTA auch ohne Teilnahme am LRS-Kurs gewährt werden.

Der einmal wöchentlich einstündig stattfindende LRS-Kurs wird in jeder Jahrgangsstufe von einer Lehrkraft, nach Möglichkeit einer in derselben Jahrgangsstufe unterrichtenden Deutschlehrkraft, angeboten. An einem LRS-Kurs sollten nach Möglichkeit nicht mehr als zehn Schüler:innen teilnehmen, damit eine individuelle Betreuung gewährleistet werden kann. Die CBES Allendorf verfügt über einen LRS-Raum, in dem sich speziell für den Kurs angeschaffte Materialien befinden. Zudem gibt es dort zahlreiche Bücher, die für die Leseförderung eingesetzt werden können.

Im Rahmen des Kurses arbeiten die Schüler:innen an einem individuell und einmalig erstellten Arbeitsplan, der über den gesamten Förderzeitraum (also maximal bis zur Beendigung der Mittelstufe) genutzt wird und bei Bedarf angepasst wird. Der Plan beinhaltet verschiedene Fehlerschwerpunkte (z.B. Wortstammableitung, Groß- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung usw.) sowie verschiedene Methoden. Die Kursteilnehmer:innen setzen sich u.a. mit Rechtschreibregeln, Rechtschreibstrategien sowie mit Lernwörtern auseinander. Für jede/n LRS-Schüler:in wird individuell festgelegt, welche Fehlerschwerpunkte mit welchen Methoden erledigt werden sollen. Diese Vorgehensweise hat zum Ziel, dass man nur die Bereiche bearbeitet, in denen noch Unsicherheiten bestehen. Außerdem lernen die Teilnehmer:innen, sich auf einen Fehlerschwerpunkt zu fokussieren und werden somit nicht von der großen Anzahl von weiteren Rechtschreibregeln überfordert. Arbeitet eine Person z.B. im Bereich Groß- und Kleinschreibung, korrigiert die LRS-Lehrkraft am Ende lediglich die Fehler in diesem Bereich. Es wird nach dem Prinzip „von leicht nach schwer“ gearbeitet und nicht danach, wo die größten Schwierigkeiten bestehen. Wenn der Bereich vollständig und nachweislich beherrscht wird, darf der nächste Schwerpunkt bearbeitet werden. Aufgrund all dieser Punkte haben die Schüler:innen eine realistische Chance auf Erfolgserlebnisse.

In den halbjährlich stattfindenden Klassenkonferenzen besprechen die Lehrkräfte, ob die Maßnahmen bei den betreffenden LRS-Schüler:innen bestehen bleiben, angepasst oder beendet werden sollen. Über das Ergebnis werden die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert.

Koordination der LRS-Förderung: Frau Minninger

gabriele.minninger@cbes-allendorf.eu